Unser Service

Abrechnungen

Die LSW berechnet die Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung im Auftrag der AWS und auf Rechnung der Gemeinde Schladen-Werla, Am Weinberg 9, 38315 Schladen. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie die dazu veröffentlichten Preise.

Die Gebühren sind zu den angegebene Terminen an die LSW zu leisten. Einzahlungen sind nur bargeldlos auf die Konten der LSW möglich. Die Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsverfahren eingezogen.

Fragen hierzu beantwortet die LSW-Kundenberatung: 05361 189-3600
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schicken an: service@lsw.de.

Rückfragen

Die Gebühren sind in der jeweils gültigen Fassung der Abwasserbeseitigungs- abgabensatzung der Samtgemeinde Schladen festgelegt. Berechnungszeitraum ist der Ablesezeitraum der LSW. Zwischenzeitlich sind Abschlagszahlungen zu entrichten, deren Höhe und Fälligkeit im zugehörigen Bescheid angegeben sind. Eine Ermäßigung der Abwassergebühren für bezogene Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, ist möglich. Bei Rückfragen zu Ihren Gebühren wenden Sie sich bitte an die LSW.

Preise und Tarife

Beglaubigte Nebenzähler (Gartenbewässerung, Regenbrauchanlage etc.)

Trinkwasser, das für die Bewässerung des Gartens genutzt und damit nicht als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, kann bei der Berechnung des Entwässerungsentgelts abgezogen werden, wenn die dafür genutzte Wassermenge über einen privaten Wasserzähler nachgewiesen wird.

Wichtige Hinweise:
Die AWS kann private Zähler nur dann anerkennen, wenn der Einbau bzw. der Austausch durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgt.

Nebenzähler sind Eigentum des Hausbesitzers und unterliegen der Eichfrist, d.h. sie sind alle sechs Jahre durch einen Installateur auszutauschen und bei der LSW zu melden.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

www.lsw.de
www.schladen-werla.de

Online-Planauskunft

Leitungsinformationen erhalten Privatpersonen und Unternehmen über das Online-Portal der LSW.